BL-Konto: Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Einführung, Zuteilung des Kompetenzteams und Ausgabenbewilligung

Das BL-Konto bietet künftig einen zentralen Einstiegspunkt für den Bezug von Leistungen der Verwaltung Basel-Landschaft. Durch eine vorherige Authentifizierung mit der SwissID werden Nutzende Behördengänge digital vornehmen und ihre bezogenen Leistungen im BL-Konto verwalten können. Um das BL-Konto in die Pilotphase überführen zu können, werden die entsprechenden Bestimmungen des E-Gov-Gesetzes in Kraft gesetzt sowie die E-Gov-Verordnung zur Nutzung des BL-Kontos revidiert. Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung des BL-Kontos werden durch die Landeskanzlei sichergestellt.

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