Das Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft ist seit Januar 2023 digital.

Das digitale Amtsblatt ist erfolgreich eingeführt

Das Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft erscheint seit Januar digital. Gut zwei Monate nachdem das Amtsblatt für die Leserschaft über das Amtsblattportal abrufbar ist, konnte das Projekt erfolgreich abgeschlossen werden.

Weg vom Papier, hin zu Online: Innerhalb der vergangenen zwei Jahre wurden die gesetzlichen Grundlagen und die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für ein digitales Amtsblatt im Kanton geschaffen. Erstmals Anfang Januar 2023 erschienen dann die amtlichen Publikationen auf dem Amtsblattportal in digitaler Form. Damit wurde die bis anhin gedruckte Ausgabe des Amtsblatts vollständig abgelöst.

Seit Januar verzeichnet das digitale Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft wöchentlich rund 5000 Besucherinnen und Besucher. Zwar kann ähnlich wie beim bisherigen Amtsblatt ein Zusammenzug aller Publikationen in Form eines PDFs auf dem Amtsblattportal abgerufen werden, jedoch bietet das kantonale Amtsblatt durch den Digitalisierungsschritt weit mehr Funktionalitäten: So können sämtliche Publikationen individuell gefiltert werden und wo möglich sind Links in den Meldungen auf weiterführende Informationen hinterlegt.

Bei Erlassen beispielsweise führen die Links auf den jeweiligen Erlasstext in der Gesetzessammlung und bei Baugesuchen sind die jeweiligen Baupläne verlinkt. Dies ermöglicht der Leserschaft – im Gegensatz zum bisherigen Amtsblatt – möglichst viele Details über die einzelnen Meldungen zu erhalten.

«Seit Januar verzeichnet das digitale Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft wöchentlich rund 5000 Klicks.»

Schnittstellen in das digitale Amtsblatt

Neben den technischen wurden auch organisatorische Möglichkeiten durch die Einführung des digitalen Amtsblatts ausgeschöpft. Die Publikation der Meldungen kann von allen Meldestellen selbstständig erfasst werden und muss nicht mehr zwingend zentral erfolgen, wie dies bisher der Fall war. Der Grossteil der kantonalen Dienststellen publiziert deshalb eigenständig.

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